Akademie
Ausnahmetatbestände für Forschung und Lehre - Neuer Termin
- Als öffentlicher Auftraggeber ist man dem nationalen und europäischen Vergaberecht unterworfen sowie auch die Zuwendungsempfänger
- Daher ist es notwendig die Bedürfnisse der Forschenden und Lehrenden in Einklang mit dem Vergaberecht zu bringen
- Die ständigen Weiterentwicklungen im Vergaberecht müssen in den Ausschreibungsprozess mit eingebunden werden
- Aufzeigen von bestehenden Flexibilitäten bei der Vergabe von Leistungen
- Erläuterung von Ausnahmeregelungen
- Erklärung der Schnittstelle zwischen Vergabe- und Zuwendungsrecht
- Aufzeigen der „schweren Vergabefehler“, bei denen Rückzahlung der Fördermittel droht
- Praxisrelevante Tipps und Tricks
- Best-Practice Beispiele
- Übung anhand konkreter Beispiele
- Erfahrungsaustausch und Diskussion

Herr Martin Schumm, LL.M. ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner in der Kanzlei Martini Mogg Vogt in Bonn mit Tätigkeitsschwerpunkt im europäischen Vergabe- und Fördermittel-/ Beihilferecht. Er berät ö entliche Auftraggeber und Fördermittelempfänger bei der Vergabe von Liefer-, Dienst- und Planungsleistungen. Er hat Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg studiert und arbeitete anschließend in der Kanzlei Heuking Kühn, Dezernat Public Sektor. Er hat jahrelange Erfahrungen in Ausschreibungsverfahren im Gesundheitswesen und ist insbesondere auf Vergaben von Maximalversorgern und Universitätskliniken spezialisiert. Ferner ist er Mitautor eines Praxishandbuchs zur (VOF)-Vergabe sowie Dozent an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.